1803 und 1805 Bekanntmachung, daß der Verkauf von unreifen Kartoffeln verboten ist

( Weimarisches Wochenblatt Nummer 63, den 06.08.1803 und WeimarischesWochenblatt, Nr. 63, den 07.08.1805) Diese Dokumente zeigen, daß die Kartoffel als Nahrungsmittel schon Bedeutung gewonnen hat, und daß entweder Not oder Unkenntnis dazu führte, daß auch unreife Kartoffeln verkauft wurden

Weimarisches Wochenblatt Nummer 63, den 06.08.1803

Weimarisches Wochenblatt Nummer 63, den 007.08.1805