Die Kartoffel im Herzogtum Sachsen =Weimar

· 1739 Edict des Herzogs Ernst Augusts von Sachsen=Weimar, daß auf den fürstlichen Cammer=Güthern zur Wildfütterung Erdtufeln/Artufeln anzubauen seien.

· 1757 Herzog Ernst August Constantin fördert den Kartoffelanbau mit Prämien und Ergänzung der Agrarordnung.

· 1757 Nachricht wegen Anbauung der Tartuffeln(Wöchentliche Weimarische Anzeigen Nr. 20, den 14.05.1757 und Nr. 30, den 23.07.1757) Dieses Dokument zeigt, daß in Sachsen-Weimar noch nicht allgemein bekannt war, wie die Kartoffel anzubauen sei.

· 1757 Nachricht von dem Gebrauch der Tartuffeln (Wöchentliche Weimarische Anzeigen Nr. 33, den 13.08.1757) Dieses Dokument zeigt, daß in Sachsen-Weimar noch nicht allgemein bekannt war, wie die Kartoffel für den Menschen zu gebrauchen sei.

· 1757 Nachricht von dem Gebrauch der Tartuffeln vors Vieh (Wöchentliche Weimarische Anzeigen Nr. 34, den 20.08.1757)

· 1803 und 1805 Bekanntmachung, daß der Verkauf von unreifen Kartoffeln verboten ist ( Weimarisches Wochenblatt Nummer 63, den 06.08.1803 und WeimarischesWochenblatt, Nr. 63, den 07.08.1805) Diese Dokumente zeigen, daß die Kartoffel als Nahrungsmittel schon Bedeutung gewonnen hat, und daß entweder Not oder Unkenntnis dazu führte, daß auch unreife Kartoffeln verkauft wurden

· 1803-1805 Anzeigen zum Verkauf der Kartoffeln (Weimarischens Wochenblatt Nr. 80 vom 05.08.1803; Nr. 89 vom 05. 11.1803; Nr. 79 vom 03. 10. 1804; Nr 80 vom 06.10.1804; vom 23.10.1805) Diese Anzeigen zeigen ebenfalls, daß Anbau schon verbreitet war und auch schon gehandelt wurde. Ebenfalls ist die Zeit der Anzeigen von Oktober bis November bemerkenswert.

· 1812 Die Verwendung der Kartoffel zum Branntweinbrennen wird in Sachsen=Weimar als Neuerrungenschaft erwähnt. (dies setzt schon beträchtlichen Kartoffelanbau voraus)

· 1819 Bertuch gibt den Landbau-Klassiker zur Kartoffel in Weimar heraus "Versuch einer Monographie der Kartoffel" von Carl Wilhelm Ernst Putsche (1765-1834)

· 1821 Änderung der Agrarordnung in Sachsen=Weimar. Bisher war der Anbau von Kartoffeln auf höchstens 3/20 der Brache bzw. 1/20 der gesamten Ackerfläche (Dreifelderwirtschaft) erlaubt. Das Hut- und Triftgesetz vom 3. April 1821 hebt die Brache für die Besitzer von weniger als 6 Weimarischen Ackern ganz, für alle anderen kann die Brache zu 2/3 bewirtschaftet werden.

· 1839 Voigt gibt sein "Kartoffelbuch für Reich und Arm" in Weimar heraus. Schon 1840 folgt die 2. Auflage, 1842 die dritte. Die Kartoffel wird auch in Sachsen=Weimar "gewöhnlich".